Unsere AGB

scheibenbremse01Ein paar Regeln müssen sein, wir machen es nicht lang aber dies sind unsere

Mietbedingungen!

 

  • Der Vermieter stellt die Fahrräder zu Mietbeginn in einem technisch einwandfreien Zustand für einen vorbestimmten Zeitraum zur gebrauchsüblichen Nutzung zur Verfügung. Unter gebrauchsüblich, versteht sich eine Nutzung auf befestigten Wegen und Straßen, die Nutzung zu Sportveranstaltungen bzw. zu "offroad" Fahrten (im Gelände) ist nicht erlaubt. Daraus restultierende Schäden trägt der Mieter vollumfänglich.
  • Der Mieter haftet auch im übrigen während des Nutzungszeitraumes für die Ihm überlassenen Sachen.
  • Der Vermieter stellt dem Mieter zur Sicherung der Fahrräder kostenfrei ein Spiralschloss zur Verfügung.
  • Mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag, erkennt der Mieter die Mietbedingungen an und bestätigt die Übernahme der angemieteten Sachen im technisch einwandfreien Zustand.
  • Der Mietpreis ist vollständig bei der Übergabe in bar oder per EC-cash fällig, der Vermieter bestätigt den Erhalt dieser Zahlung mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag.
  • Falls nicht anders vereinbart, hat der Mieter die Ihm überlassenen Sachen am letzten Tag bis 21.00 Uhr zurück zugeben. Falls dies später geschieht, wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.
  • Für Dienstleistungen die von Müllers Gasthof erbracht werden, gelten immer dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag .
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